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Auto und Fahrrad

Auto und Fahrrad

Die Versicherung von Autos und Fahrrädern bietet den Eigentümern dieser Verkehrsmittel Schutz vor finanziellen Risiken, die mit möglichen Verlusten oder Schäden verbunden sind. Sie ermöglicht es den Eigentümern, die finanziellen Ausgaben im Zusammenhang mit Reparaturen, Ersatz oder Haftung in unvorhergesehenen Situationen zu reduzieren.

Kfz-Versicherung:
eine gesetzliche Verpflichtung in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland Auto fahren möchten, kommen Sie nicht ohne eine Kfz-Versicherung aus. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Kfz-Versicherung und ist obligatorisch! Andere Komponenten der Kfz-Versicherung wie Teilkasko, Vollkasko oder eine zusätzliche Absicherung sind freiwillige Leistungen, die Sie je nach Ihren persönlichen Anforderungen hinzufügen oder entfernen können. Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist verantwortlich für Sachschäden und Verletzungen, die Sie anderen Personen mit Ihrem Fahrzeug im Falle eines Unfalls zufügen. Im Gegensatz zur Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung deckt sie keine Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab.

Die Leistungen und Preise der Haftpflichtversicherung variieren innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Alle Kfz-Versicherungsunternehmen und Direktversicherer sind verpflichtet, bestimmte Mindestdeckungssummen zu garantieren. Für Fahrzeuge mit bis zu zehn Sitzen gelten laut § 5d des Gesetzes über die Pflichtversicherung der Fahrzeughalter die folgenden Mindestdeckungssummen - auch mit Anhänger:

  • Körperschäden: 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden: 1,3 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko ist keine Pflichtversicherung und daher freiwillig. Sie deckt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug ohne eigenes Verschulden entstehen. Die Versicherung gilt nicht nur für Unfälle, sondern auch für Schäden, die beispielsweise durch Wildunfälle oder Stürme verursacht werden. Teilkasko deckt in der Regel die folgenden Schäden, abhängig vom Tarif:

  • Schäden durch Unwetter (z. B. Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung)
  • Schäden durch Steinschlag, Brand oder Explosion
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
  • Schäden durch Kollision mit sogenanntem Haarwild während der Fahrt
  • Fahrzeug- und Folgeschäden durch Marderbisse
  • Kabelschäden und Kurzschlüsse
  • Glasschäden

Die individuellen Leistungen der Teilkasko hängen vom Versicherer ab. Es ist beispielsweise relevant, inwieweit der Tarif Schadensansprüche für tierische Beschädigungen an bestimmten Fahrzeugteilen abdeckt. In der Regel können unversicherte zusätzliche Optionen gegen Aufpreis versichert werden.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Kraftfahrzeuge. Sie wird vor allem für Neuwagen sowie für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge abgeschlossen. Die Versicherung umfasst alle Vorteile der Teilkasko und schützt auch vor Schäden durch Vandalismus, Kollisionen und Schäden am eigenen Fahrzeug durch das Verschulden des Fahrers. Übliche Leistungen umfassen:

  • Schäden durch Vandalismus
  • Verschiedene Schäden durch Wildunfälle und Schäden durch Tiere, die nicht von der Teilkasko gedeckt sind
  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Kollisionen
  • Schäden durch Kollisionen, die von unbekannten Dritten verursacht wurden
  • Schäden durch Fahrer, die vom Unfallort geflohen sind
  • Schäden, die von nicht versicherten oder zahlungsunfähigen Dritten verursacht wurden

Die Vorteile der Vollkaskodeckung hängen ebenfalls vom Versicherer ab. Zum Beispiel wird ein Fahrzeug bei einigen Kfz-Versicherungen ein Jahr oder sogar drei Jahre lang als Neuwagen betrachtet, bei anderen nur für einige Monate. Dies hat Einfluss auf die Entschädigung des Wiederbeschaffungswertes im Schadensfall.

Die Versicherungsgesellschaft haftet nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens nicht fahrtüchtig war, der Fahrer Fahrerflucht begangen hat oder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.